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db-nummer: bgh-001ZR-1989-00072

BGH, Urteil vom 24.01.1991 - I ZR 72/89 - "Brown Girl II" (OLG Hamburg)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 3, 23, 24, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zum Streit zwischen einem Komponisten und einem Schallplattenproduzenten darüber, ob der Musiktitel "Brown Girl in the Ring" der Gruppe "Boney M" eine unfreie Bearbeitung (Benutzung) einer Bearbeitung eines Volksliedes des Komponisten ist.
2. Sowohl bei originär geschaffenen Musikwerken als auch deren Bearbeitungen dürfen keine zu hohen Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit gestellt werden. Auf den künstlerischen Wert kommt es nicht an.
3. Die Beurteilung der Frage der Nachbildung setzt die Prüfung voraus, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit des als Vorlage benutzten Werkes bestimmt ist. Bei der Frage der Übereinstimmungen kommt es auf eine umfassende Beurteilung aller prägenden Gestaltungsmerkmale der zu vergleichenden Versionen an.
4. Welche Anforderungen im Einzelfall zu stellen sind, um den zulässigen oder unzuläsigen Abstand der Bearbeiterfassung von der Vorlage zu ermitteln, hängt von der Gestaltungshöhe der Vorlage ab. Je auffallender ihre Eigenart ist, um so weniger werden die Übernahmen in dem nachgeschaffenen Werk verblassen. Umgekehrt gilt, dass ein Werk von geringer Eigenart eher in dem nachgeschaffenen Werk aufgeht.
5. Der Umfang der festgestellten Übereinstimmungen kann den Anscheinsbeweis rechtfertigen, dass ein Werk als Vorlage gedient hat.