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db-nummer: bgh-001ZR-1986-00210

BGH, Urteil vom 21.04.1988 - I ZR 210/86 - "Kopierwerk" (KG Berlin)
§§ 16, 97 Abs. 1, Abs. 3 UrhG
§§ 242, 812 BGB

Leitsätze (amtl.)

1. Werden in einem Kopierwerk, in dem im Auftrag Dritter Kopien von Videofilmen hergestellt werden, Werke aus dem GEMA-Repertoire vervielfältigt, steht der GEMA gegenüber dem Betreiber ein Anspruch auf Erteilung einer Grundauskunft zu; eine rechtsverletzende Nutzung ist nicht Voraussetzung des Auskunftsanspruchs.
2. Zum Umfang der zu erteilenden Grundauskunft.