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db-nummer: bgh-001ZR-1985-00096

BGH, Urteil vom 15.10.1987 - I ZR 96/85 - "GEMA-Vermutung IV" (OLG Hamburg)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 16, 17, 31 Abs. 4, 97 UrhG

Leitsätze (amtl)

1. Bei der Zweitauswertung von Spielfilmen zu Videozwecken spricht dafür, dass die GEMA hinsichtlich der Filmmusik die Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung zum Zwecke der Wiedergabe im häuslichen Bereich (Videorechte) wahrnimmt, keine Vermutung. Dagegen gilt die Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis auch für die Videorechte, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass für die musikalische Vertonung des (Video-) Films die Filmherstellungsrechte erworben worden sind (Ergänzung zu BGHZ 95, 274 und 95, 285 - GEMA Vermutung I und II).
2. Zur Anwendung des § 31 Abs. 4 UrhG auf das Verhältnis zwischen Urheber und Verwertungsgesellschaft (Ergänzung zu BGHZ 95, 274 - GEMA-Vermutung I).