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db-nummer: bgh-001ZR-1984-00102

BGH, Urteil vom 10.07.1986 - I ZR 102/84 - "Videolizenzvertrag" (OLG München)
§§ 32, 34, 97 Abs. 1, 90 UrhG
§ 28 Abs. 1 S. 2 VerlG
§ 137 BGB

Leitsätze (amtl.)

1. Zur Frage der Übertragung des Vermietungsrechts und der Berechtigung zur Erteilung von Unterlizenzen im Rahmen eines Videolizenzvertrags.
2. Der Ausschluss des Rechts zur Vergabe von Unterlizenzen (hier: Weiterübertragung des Vermietungsrechts) hat grundsätzlich nicht nur schuldrechtliche, sondern auch dingliche Wirkungen.
3. Zur Frage der Schadensberechnung im Falle der unberechtigten Weiterübertragung des Vermietungsrechts durch den Inhaber des ausschliesslichen Rechts, wenn sich der ursprüngliche Rechtsinhaber die Zustimmung vorbehalten hat.