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db-nummer: bgh-001ZR-1981-00218

BGH, Urteil vom 15.03.1984 - I ZR 218/81 - "Bestellvertrag" (OLG München)
§ 31 Abs. 5, 34 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
§§ 5 Abs. 1 Satz 1, 47 Abs. 1 VerlG

Leitsätze (amtl)

1. Die Bestimmung des § 5 Abs. 1 Satz 1 VerlG, nach der der Verleger grundsätzlich - wenn nichts anderes vereinbart worden ist - nur zu einer Auflage berechtigt ist, findet auf den Bestellvertrag keine Anwendung.
2. Zum Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag (hier: Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für weitere Auflagen).