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db-nummer: bgh-001ZR-1958-00053

BGH, Urteil vom 31.05.1960 - I ZR 53/58 - "Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Schallplatten" (KG Berlin)
§§ 2 Abs. 2, 11, 12, 22a LUG

Leitsätze (amtl)

1. Das fiktive Bearbeiterurheberrecht an einer Schallvorrichtung im Sinne von § 2 Abs. 2 LUG umfasst auch die ausschliessliche Befugnis zur öffentlichen Aufführung.
2. Öffentliche Musikdarbietungen in Gaststätten mittels Tonträger (Schallplatten, Tonbänder usw.) bedürfen deshalb der Erlaubnis der Hersteller der Tonträger, wenn die ausübenden Künstler, deren Wiedergabeleistung auf dem Tonträger festgelegt ist, diesen ihr Aufführungsrecht aus § 2 Abs. 2, § 11 LUG übertragen haben.