db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: agcharlottenburg-0236C-2003-00105

Leitsatz (tm.)
Räumt ein Journalist einem Presseuntenehmen das Recht ein, ein von ihm verfasstes Interview im Internet öffentlich zugänglich zu machen und dort für Dritte zum Download bereit zu halten, werden seine Rechte nicht dadurch verletzt, dass ein Dritter das Interview herunter lädt, um es auf seiner eigenen Internetseite unentgeltlich öffentlich zugänglich zu machen.