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db-nummer: agcharlottenburg-0225C-2014-00112

Leitsätze (tm.)
1. Zur Frage der Haftung des Inhabers eines Internetzugangsanschlusses für die darüber begangene Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datein eines Musikalbums auf einer Tauschbörse im Internet (filesharing).
2. Die Vermutung, der Inhaber eines Internetanschlusses habe die Urheberrechtsverletzung begangen, kann entkräftet werden, wenn ein Sachverhalt vorgetragen wird, der es möglich erscheinen lässt, dass sich Dritte Zugang zu dem Internetanschluss hatten und die Verletzungshandlungen begangen haben.