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db-nummer: agberlinmitte-0015C-2004-01011

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 20.10.2004 - 15 C 1011/04 -
§§ 823, 1004 BGB
§ 11 TDG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage der Störerhaftung des Betreibers eines "Weblogs" für die Verletzung des Rechts auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine rechtswidrige Äusserung eines Dritten über die Geschäftsführer eines Unternehmens im Rahmen des Weblogs.
2. Die Haftung des Störers setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist.
3. Bei einem Weblog handelt es sich um eine Plattform zum Austausch von Meinungen und Informationen privater Personen. Insofern ist dem Betreiber im Voraus nicht zuzumuten, alle von Dritten eingestellten Äusserungen auf mögliche Rechtsverletzungen weiterer Dritter zu überprüfen.