db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: 004Ds-2014-00155

Leitsätze (amtl)
1. Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen.
2. Ob eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafverfahren verwertet werden darf, ist eine Frage des Einzelfalls.