Blog-Posts
Wer fremde Tatsachenbehauptungen verbreitet, sollte deren Wahrheit prüfen. Ist die Behauptung falsch und verletzt ihre Verbreitung das Persönlichkeitsrecht Dritter, haftet der Verbreiter. Dies gilt nicht, wenn dieser auf den Wahrheitsgehalt vertrauen durfte, weil die Behauptung aus einer seriösen und vertrauensvollen Quelle stammt.
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Kritik an Politikern
Meinungsfreiheit erlaubt Solidarisieren mit umstrittenen Äusserung Dritter. Ob das Zitieren eines Wortes aus einer längeren Äusserung des Dritten (hier: “Ziegenficker”) von der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt ist, bestimmt sich nach dem Sinn, den das Zitat im Gesamtzusammenhang mit der übrigen Äusserung des Zitierenden hat.
Zitierfreiheit
Die Übernahme von Teilen eines Exklusiv-Interviews durch einen anderen Sender kann als Zitat zulässig sein. Das Zitatrecht setzt nicht voraus, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetzt. Mehr…