Kfz-Kennzeichen ist personenbezogenes Datum

Videoaufzeichnung eines Kfz mit dessen Kennzeichen im öffentlichen Strassenraum kann in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreifen. Die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.

BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17 – (LG Magdeburg)  Mehr…

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Die anlasslose und permanente Beobachtung des Strassenverkehrs mit „Dash-Cams“ ist nicht gerechtfertigt. In dem vom VG Göttingen entschiedenen Fall ging es um einen Verkehrsteilnehmer, der 50.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt und teilweise mit Videoaufnahmen dokumentiert hatte. Mehr…

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LG München bei Verkehrsunfall-Prozess: Videoaufzeichnungen mit einer “dashcam” kann als Beweis verwertet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Interessenabwägung ein Überwiegen des Beweisinteresses über das betroffene Persönlichkeitsrecht ergibt. Mehr…

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Videoüberwachung aus Autos mit “dashcam” greift in die informationelle Selbstbestimmung der Verkehrsteilnehmer ein. Daraus folgt aber nicht zwingend ein Beweisverwertungsverbot solcher Aufnahmen im Bussgeldverfahren. Mehr…