Urheberrecht an militärischen Lageberichten

Die Bundesrepublik klagte gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung wegen der Veröffentlichung von militärischen Lageberichten. Sie berief sich auf das Urheberrecht. Die Vorinstanzen verurteilten die Zeitung. Der BGH hat nun dem EuGH u.a. die Frage vorgelegt, ob die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit nach der EU-Grundrechtecharta Einschränkungen des Urheberrechts rechtfertigen. Näheres in der Pressemitteilung des BGH.

Panoramafreiheit 2 – East-Side-Gallery

Werke an öffentlichen Plätzen können zu gewerblichen Zwecken fotografiert und ins Internet gestellt werden. In dem entschiedenen Fall ging es um ein Mauerbild auf der s.g. der East-Side-Gallery, einem Reststück der ehemaligen Berliner Mauer.

BGH, Urteil vom 19.01.2017 – I ZR 242/15 – „East Side Gallery“  Mehr…

Urheberrecht und Parodie

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Ein zur Parodie verändertes Foto kann frei benutzt werden – etwa im Internet. Ob es allerdings eine Parodie geworden ist, und damit der Fotograf die Nutzung dulden muss, dürfte vorab kaum noch sicher feststellbar sein. Zu viele ausserhalb des Urheberrechts liegende Interessen müssen dafür erkannt und richtig gewichtet werden. So steht nach dieser Entscheidung des BGH zu befürchten:

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Online-Videorecorder II

Sendeunternehmen kann Online-Videorecorder verbieten. Ein Internet-Diensteanbieter darf keine Fernsehsendungen für seine Kunden aufzeichnen. Es stellt keine für den “privaten Gebrauch” zulässige Vervielfältigung dar, wenn der Diensteanbieter und nicht der Kunde selbst die Aufnahme durchführt und bestimmt. Mehr…

Informationsfreiheit und Urheberrecht

Behörde kann eigenes Urheberrecht nicht gegen Informationsansprüche einwenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg an einen Journalisten herausgegeben werden dürfen. Mehr…

Sampling – 1

Tintoretto, Musizierende FrauenSampling zu tongestalterischen Zwecken ist von der Kunstfreiheit geschützt. Wird durch die Ausübung der Kunstfreiheit in Urheberrechte eingegriffen, können die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben, wenn diese nur geringfügig tangiert werden.

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