Gegendarstellung auf facebook
Ehrverletzende Äusserung bei Facebook kann Verpflichtung zur “Gegendarstellung” auslösen. Genauer: Wird der Betreiber eines Facebook-Accounts verurteilt, solche Äusserungen zu unterlassen, kann er noch zusätzlich verurteilt werden, den Unterlassungstenor des Urteils auf seinem Facebook-Profil für alle seine Freunde sichtbar zu posten. Mehr…
Angemessene Vergütung
€ 400,- für einen Text und € 50,- für ein Foto sind angemessen, um sie in einer Online-Zeitschrift zu nutzen. Das OLG Celle hatte über die Frage der nachträglichen Anpassung der Vergütung für die Nutzung journalistischer Beiträge zu entscheiden. Mehr…
Lizenz Fotonutzung
€ 4.000,- “Lizenzschaden” für die unberechtigte Nutzung eines Fotos. Dies kann angemessen sein für dessen gewerbliche Nutzung im Internet und als Fassadenwerbung an einem “Club”. Mehr…
Streitwert Fotonutzung
€ 27.000,- Streitwert für die urheberrechtswidrige Nutzung von neun Fotos im Internet ist ok. Werden Fotos unerlaubt für Werbezwecke genutzt, und sind darauf auch noch Prominente abgebildet, ist ein solcher Streitwert nicht zu beanstanden, so das OLG Hamburg. Mehr…
µTorrent
OLG Hamm hält “filesharing” für gefährlich. Ein 12-Jähriger Junge kann diese Gefahr ermessen. Tauscht er unerlaubt Computerspiel-Dateien, haftet er auf Unterlassen, schuldet eine Lizenzgebühr und den Ersatz der Anwaltskosten für die Abmahnung.
Rechtsanwaltskosten
Zum Umfang der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten bei persönlichkeitsverletzender Veröffentlichungen in Presseorganen: Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegen regelmässig drei verschiedene Angelegenheiten im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts vor. Mehr…
bootleg
Der Streitwert urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche ist objektiv zu bestimmen. Massstab dafür ist das Interesse des Rechtsinhabers an der Durchsetzung seines Anspruchs. Wird bei eBay eine CD mit einem illegalen Mitschnitt von 15 Musiktiteln eines Konzerts (bootleg) angeboten, liegt der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren etwa bei 2.250,-, wenn der Anbieter nicht kommerziell handelt. Mehr…