Ausübende Künstler
Der auf 7% ermässigte Umsatzsteuersatz kann auf die Leistungen von Trauer- und Hochzeitsrednern angewandt werden. Entscheidend ist, ob ihre Tätigkeit als die eines “ausübenden Künstlers” angesehen werden kann. Mehr…
Der auf 7% ermässigte Umsatzsteuersatz kann auf die Leistungen von Trauer- und Hochzeitsrednern angewandt werden. Entscheidend ist, ob ihre Tätigkeit als die eines “ausübenden Künstlers” angesehen werden kann. Mehr…