Unlauter Getreide handeln

Leopold Kalckreuth, SommerBGH: Unlauter der Getreidehändler, der Getreide als Saat verkauft, das zum Konsum bestimmt ist.

BGH, Urteil vom 02.03.2017 – I ZR 194/15 – „Konsumgetreide“ (OLG Koblenz)
EWGRL 402/66
Art. 2a EGRL 29/2005
§§ 3, 3a, 8 UWG
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a, 2 Abs. 1 Nr. 12, 3 Abs. 1 SaatG
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

Leitsätze (amtl)

1. Die Vorschrift des § 3 Abs. 1 SaatG schützt nicht nur das kollektive Interesse an der Sicherstellung des Ernteertrags, sondern gewährleistet im Interesse der Saatgutverbraucher die Bereitstellung unbedenklichen und leistungsfähigen Saatguts. § 3 Abs. 1 SaatG regelt daher im Sinne des § 3a UWG das Marktverhalten. Mehr…