Recht am Musiktitel

Der Schöpfer eines Musikstückes hat auch das Recht am Musiktitel. Bei mehreren Schöpfern, etwa Komponisten und Textdichtern, kann jeder von ihnen Unterlassungsansprüche wegen Werktitelverletzungen geltend machen.

BGH, Urteil vom 31.01.2019 – I ZR 97/17 – „Das Omen“ Mehr…

Sampling

Die Gruppe “Kraftwerk” wehrt sich erfolgreich gegen das “Samplen” ihrer Musik. Wenn Musiksequenzen von Tonträgern kopiert und für eigene Musikkompositionen verwendet werden, stellt dies einen Eingriff in die Rechte desjenigen dar, der den Tonträger aufgenommen hat. Und zwar auch dann, wenn die Sequenz nicht im geringsten kreativ ist. Zulässig kann es dagegen sein, wenn die Geräusche nachgespielt wird. In einem Punkt ist diese Entscheidung des BGH nicht für jederman nachvollziehbar: Die Hersteller von Tonträgern geniessen damit eine Rechtsposition, um die sie die Komponisten beneiden werden: Denn bei den Musikurhebern ist immer entscheidend, dass ihnen ein als schöpferische Leistung anzusehendes Musikfragment geklaut wurde. (tm.)

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