Beschlagnahme Fotoausrüstung

Die polizeiliche Beschlagnahme der Kameraausrüstung eines Journalisten ist ein Eingriff dessen Grundrecht auf Pressefreiheit und muss von vornherein dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit genügen.

BVerfG
Beschluss vom 22.10.2020
1 BvR 1949/20

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Gegendarstellung im Blog

KG Berlin: Der Anbieter eines Blogs kann zur Gegendarstellung verpflichtet sein.  Mehr…

Auskunft vom Verfassungsschutz

Die Presse hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieser ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz und kann sich auf Gegenstände beziehen, die keine operativen Vorgänge im Funktionsbereich betreffen. So das Verwaltungsgericht Köln: Mehr…

Schmähkritik

„Ficken, Ficken, Ficken und nicht mehr an die Leser denken“ – Meinungsäusserungsfreiheit überwiegt Persönlichkeitsrecht: Die Wiederholung einer gerichtlich als Schmähkritik eingestuften Äusserung in einem Satiremagazin kann als Meinungsäusserung zulässig sein. Etwa, wenn sich das Magazin, wie in diesem Fall, inhaltlich mit der Gerichtsentscheidung auseinandersetzt.  Mehr…

Rechtsanwaltskosten

Zum Umfang der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten bei persönlichkeitsverletzender Veröffentlichungen in Presseorganen: Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegen regelmässig drei verschiedene Angelegenheiten im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts vor.  Mehr…

Stasi-Vergangenheit

Bericht über Stasi-Vergangenheit ist Beitrag zur Meinungsbildung. Es ist zulässig, noch Jahre nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in einem Online-Archiv über den damaligen Beschuldigten namentlich zu berichten. Jedenfalls wenn der Betroffene ein Manager von Gazprom war und der Vorwurf lautete, er habe über seine Stasi-Vergangenheit eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Stasi-Vergangenheit

Der gute Ruf von Richtern ist wichtiger als Informationen über deren Stasi-Vergangenheit. Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Forderung eines Journalisten zurück gewiesen, vom Justizministerium des Landes Brandenburg Auskunft über die Namen von 13 Richtern und einem Staatsanwalt zu erhalten, die mit der Stasi zusammen gearbeitet haben. Deren Persönlichkeitsrecht wiege höher als das Informationsinteresse der Bürger und Bürgerinnen.

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