Recht am Musiktitel

Der Schöpfer eines Musikstückes hat auch das Recht am Musiktitel. Bei mehreren Schöpfern, etwa Komponisten und Textdichtern, kann jeder von ihnen Unterlassungsansprüche wegen Werktitelverletzungen geltend machen.

BGH, Urteil vom 31.01.2019 – I ZR 97/17 – „Das Omen“ Mehr…

Eigentum wichtiger als Familie

Bei Urheberrechtsverletzungen steht Eigentum über dem Schutz der Familie. Jedenfalls dann, wenn der Tonträgerhersteller von den Inhabern eines Internetanschlusses wissen will, wie deren Kind heisst, das darüber Musik von “Rihanna” mit anderen geteilt hat.

BGH, Urteil vom 30.03.2017 – I ZR 19/16 – „Loud“ (OLG München)  Mehr…

Sampling – 1

Tintoretto, Musizierende FrauenSampling zu tongestalterischen Zwecken ist von der Kunstfreiheit geschützt. Wird durch die Ausübung der Kunstfreiheit in Urheberrechte eingegriffen, können die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben, wenn diese nur geringfügig tangiert werden.

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Haftung im Onlinehandel

Onlinehändler haftet für urheberrechtswidrige Bootleg-Angebote Dritter auf seiner Internetplattform auf Unterlassung. Das gilt jedenfalls dann, wenn er dafür verantwortlich ist, weil es sich um eigene Angebote handelt und er über den Zugang zur Internetseite und somit darüber entscheiden kann, welche Produkte angeboten werden. Mehr…

Praxis-Musik

Zahnbehandlung

Zahnärzte dürfen in ihren Praxen das Radio laufen lassen und damit das GEMA-Repertoire unentgeltlich nutzen. Die Wiedergabe von Hörfunksendungen in seinen Wartezimmern ist im Allgemeinen nicht als öffentliche Wiedergabe  anzusehen und greift daher in der Regel nicht in die Rechte der Urheber von Musikwerken oder Sprachwerken ein.

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Umsonst Musik

Musik in Video-Clips: YouTube muss GEMA nichts zahlen. Keine Nutzung durch YouTube – Obwohl sie mit vorgeschalteter Werbung davon profitieren.  Mehr…

bootleg

Der Streitwert urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche ist objektiv zu bestimmen. Massstab dafür ist das Interesse des Rechtsinhabers an der Durchsetzung seines Anspruchs. Wird bei eBay eine CD mit einem illegalen Mitschnitt von 15 Musiktiteln eines Konzerts (bootleg) angeboten, liegt der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren etwa bei 2.250,-, wenn der Anbieter nicht kommerziell handelt. Mehr…

filesharing

200,- € Schadenersatz pro Titel für das Einstellen von Musikalben auf Internettauschbörsen. Diese Art Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Inhalt sei grundsätzlich eine erhebliche Rechtsverletzung, meint das OLG München. Mehr…

Montezumas Rache

An einer verschollenen Vivaldi-Oper kann nicht ohne Weiteres ein Urheberrecht entstehen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie einmal vor über 250 Jahren aufgeführt wurde. Denn das Orchester hatte die Noten ja gesehen. Dies habe ausgereicht, damit alle anderen Musikliebhaber auf der Welt die Noten hätten kennenlernen können. Bei Puccini sehe das anders aus. Als dessen Noten einmal gespielt wurden, reichte das nicht, damit sie allgemein bekannt werden. Denn seine Fans seien zu zahlreich, die Nachfrage zu gross gewesen, als das dies für eine allgemeine Bekanntmachung genügt hätte. So schafft es der BGH, anders als üblich, die Qualität eines Werkes als einen Massstab für seinen Schutz heranzuziehen: Puccini´s Mukke ist hipper als die von Vivaldi! (tm.)

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