War nicht so gemeint
Kein Auskunftsanspruch gegenüber „facebook“ bei Beleidigungen.
LG Berlin, Beschluss vom 09.09.2019 – 27 AR 17/19 – Mehr…
Presse ist Wachhund der Öffentlichkeit
Umstände der Tierhaltung sind keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. An einer Information über diese Umstände hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse.
BGH, Urteil vom 10.04.2018 – VI ZR 396/16 – Mehr…
Gegendarstellung im Blog
KG Berlin: Der Anbieter eines Blogs kann zur Gegendarstellung verpflichtet sein. Mehr…
Rundfunkgebühren
BGH erleichtert Vollstreckung: Die Landesrundfunkanstalten können die Gebühren ohnehin schon selbst festsetzen und vollstrecken. Bedienen Sie sich bei der Vollstreckung des Gerichtsvollziehers, haben sie bei Formalien einen grosszügigen Spielraum: Mehr…
Stasi-Vergangenheit
Wilde Kerle
Bericht über jugendliche Tulpenschänder ist zulässig. Presseberichte über das Ausreissen von Tulpen aus Beeten und Telefonhörern aus Telefonzellen durch alkoholisierte Schauspielkinder können zulässig sein. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, welches Interesse überwiegt: Das Interesse an Informationen über Peinlichkeiten oder das Interesse an deren Verheimlichung. (tm.)
Pressefreiheit
Pressefreiheit ist das Recht zu bestimmen, was lustig ist. Unterhaltend ist, Prominente bei scheinbar pietätlosem Verhalten zu erwischen. Mehr…