War nicht so gemeint

Kein Auskunftsanspruch gegenüber „facebook“ bei Beleidigungen.

LG Berlin, Beschluss vom 09.09.2019 – 27 AR 17/19 –  Mehr…

Presse ist Wachhund der Öffentlichkeit

Umstände der Tierhaltung sind keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. An einer Information über diese Umstände hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse.

BGH, Urteil vom 10.04.2018 – VI ZR 396/16 –  Mehr…

Gegendarstellung im Blog

KG Berlin: Der Anbieter eines Blogs kann zur Gegendarstellung verpflichtet sein.  Mehr…

Rundfunkgebühren

BGH erleichtert Vollstreckung: Die Landesrundfunkanstalten können die Gebühren ohnehin schon selbst festsetzen und vollstrecken. Bedienen Sie sich bei der Vollstreckung des Gerichtsvollziehers, haben sie bei Formalien einen grosszügigen Spielraum: Mehr…

Stasi-Vergangenheit

Bericht über Stasi-Vergangenheit ist Beitrag zur Meinungsbildung. Es ist zulässig, noch Jahre nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens in einem Online-Archiv über den damaligen Beschuldigten namentlich zu berichten. Jedenfalls wenn der Betroffene ein Manager von Gazprom war und der Vorwurf lautete, er habe über seine Stasi-Vergangenheit eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Wilde Kerle

Bericht über jugendliche Tulpenschänder ist zulässig. Presseberichte über das Ausreissen von Tulpen aus Beeten und  Telefonhörern aus Telefonzellen durch alkoholisierte Schauspielkinder können zulässig sein. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls, welches Interesse überwiegt: Das Interesse an Informationen über Peinlichkeiten oder das Interesse an deren Verheimlichung. (tm.)

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Pressefreiheit

Pressefreiheit ist das Recht zu bestimmen, was lustig ist. Unterhaltend ist, Prominente bei scheinbar pietätlosem Verhalten zu erwischen. Mehr…