Fotografierverbot und Gemeinfreiheit

Albert Anker - Maurice Anker mit HuhnFotografien gemeinfreier Gemälde sind regelmässig urheberrechtlich geschützt. Ein Verstoss gegen ein vereinbartes Fotografierverbot im Museum kann Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche begründen.

BGH, Urteil vom 20.12.2018 – I ZR 104/17 – „Museumsfotos“ (OLG Stuttgart)  Mehr…

Bankauskunft bei Urheberrechtsverletzung

LG Hamburg: Verlinkt ein “Sharhosting-Dienst” auf Tonaufnahmen, kann dies Urheberrechte verletzen. Dem Tonträgerhersteller kann deswegen ein Auskunftsanspruch auch gegen den Zahlungsdienstleister zustehen, über den der Betreiber der Linksammlung von demjenigen bezahlt wird, der den Link gesetzt hat.

LG Hamburg, Urteil vom 22.03.2017 – 308 O 480/16 – „Max Mutzke“  Mehr…

Eigentum wichtiger als Familie

Bei Urheberrechtsverletzungen steht Eigentum über dem Schutz der Familie. Jedenfalls dann, wenn der Tonträgerhersteller von den Inhabern eines Internetanschlusses wissen will, wie deren Kind heisst, das darüber Musik von “Rihanna” mit anderen geteilt hat.

BGH, Urteil vom 30.03.2017 – I ZR 19/16 – „Loud“ (OLG München)  Mehr…

Online-Videorecorder II

Sendeunternehmen kann Online-Videorecorder verbieten. Ein Internet-Diensteanbieter darf keine Fernsehsendungen für seine Kunden aufzeichnen. Es stellt keine für den “privaten Gebrauch” zulässige Vervielfältigung dar, wenn der Diensteanbieter und nicht der Kunde selbst die Aufnahme durchführt und bestimmt. Mehr…

Sampling – 1

Tintoretto, Musizierende FrauenSampling zu tongestalterischen Zwecken ist von der Kunstfreiheit geschützt. Wird durch die Ausübung der Kunstfreiheit in Urheberrechte eingegriffen, können die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben, wenn diese nur geringfügig tangiert werden.

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Verlegeranteil

Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung von Urheberrechten ausschliesslich an die Berechtigten zu verteilen. Damit ist unvereinbar, wenn Verleger nach der Satzung der VG Wort einen pauschalen Anteil der Verteilungssumme unabhängig davon erhalten, Mehr…

Haftung im Onlinehandel

Onlinehändler haftet für urheberrechtswidrige Bootleg-Angebote Dritter auf seiner Internetplattform auf Unterlassung. Das gilt jedenfalls dann, wenn er dafür verantwortlich ist, weil es sich um eigene Angebote handelt und er über den Zugang zur Internetseite und somit darüber entscheiden kann, welche Produkte angeboten werden. Mehr…

Ausübende Künstler

Der auf 7% ermässigte Umsatzsteuersatz kann auf die Leistungen von Trauer- und Hochzeitsrednern angewandt werden. Entscheidend ist, ob ihre Tätigkeit als die eines “ausübenden Künstlers” angesehen werden kann. Mehr…

Zitierfreiheit

Die Übernahme von Teilen eines Exklusiv-Interviews durch einen anderen Sender kann als Zitat zulässig sein. Das Zitatrecht setzt nicht voraus, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetzt. Mehr…

Tauschbörse

Kein Schadenersatz für filesharing, wenn der Anspruchsteller nur die Rechte zur DVD-Auswertung des Films hat. Ist der Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung im Mahnbescheid nicht erkennbar und nachvollziehbar bezeichnet, hemmt dies die Verjährung nicht. Mehr…

bootleg

Der Streitwert urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche ist objektiv zu bestimmen. Massstab dafür ist das Interesse des Rechtsinhabers an der Durchsetzung seines Anspruchs. Wird bei eBay eine CD mit einem illegalen Mitschnitt von 15 Musiktiteln eines Konzerts (bootleg) angeboten, liegt der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren etwa bei 2.250,-, wenn der Anbieter nicht kommerziell handelt. Mehr…

filesharing

200,- € Schadenersatz pro Titel für das Einstellen von Musikalben auf Internettauschbörsen. Diese Art Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Inhalt sei grundsätzlich eine erhebliche Rechtsverletzung, meint das OLG München. Mehr…

Datenbank

Zum Umfang des Rechtes des Datenbankherstellers. Das Leistungsschutzrecht an einer Datenbank ist grundsätzlich immer dann verletzt, wenn die Daten entnommen werden, um sie ohne eigenen finanziellen Aufwand für ein Konkurrenzprodukt zu verwenden. Mehr…

Online-Videorecorder

Darf man  Fernsehsendungen für den “privaten Gebrauch” durch einen Internetdiensteanbieter auf einen digitalen Videorecorder aufnehmen lassen? Der BGH hatte sich mit dogmatisch interessanten Fragen zu befassen. Allerdings im Zusammenhang mit banalen Umständen. Mehr…

Montezumas Rache

An einer verschollenen Vivaldi-Oper kann nicht ohne Weiteres ein Urheberrecht entstehen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie einmal vor über 250 Jahren aufgeführt wurde. Denn das Orchester hatte die Noten ja gesehen. Dies habe ausgereicht, damit alle anderen Musikliebhaber auf der Welt die Noten hätten kennenlernen können. Bei Puccini sehe das anders aus. Als dessen Noten einmal gespielt wurden, reichte das nicht, damit sie allgemein bekannt werden. Denn seine Fans seien zu zahlreich, die Nachfrage zu gross gewesen, als das dies für eine allgemeine Bekanntmachung genügt hätte. So schafft es der BGH, anders als üblich, die Qualität eines Werkes als einen Massstab für seinen Schutz heranzuziehen: Puccini´s Mukke ist hipper als die von Vivaldi! (tm.)

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Sampling

Die Gruppe “Kraftwerk” wehrt sich erfolgreich gegen das “Samplen” ihrer Musik. Wenn Musiksequenzen von Tonträgern kopiert und für eigene Musikkompositionen verwendet werden, stellt dies einen Eingriff in die Rechte desjenigen dar, der den Tonträger aufgenommen hat. Und zwar auch dann, wenn die Sequenz nicht im geringsten kreativ ist. Zulässig kann es dagegen sein, wenn die Geräusche nachgespielt wird. In einem Punkt ist diese Entscheidung des BGH nicht für jederman nachvollziehbar: Die Hersteller von Tonträgern geniessen damit eine Rechtsposition, um die sie die Komponisten beneiden werden: Denn bei den Musikurhebern ist immer entscheidend, dass ihnen ein als schöpferische Leistung anzusehendes Musikfragment geklaut wurde. (tm.)

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