Politik, Kunstfreiheit und Strafrecht

Die strafrechtliche Sanktion künstlerischer Handlungen begründet die Gefahr, dass die negativen Auswirkungen über den konkreten Fall hinausgehen. Die Kunstfreiheit ist in das Grundgesetzt unter dem Eindruck der leidvollen Erfahrungen aufgenommen worden, die Künstler während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben hinnehmen müssen.

BVerfG, Beschluss vom 17.07.1984 – 1 BvR 816/82 – “Anachronistischer Zug” Mehr…

Sampling – 1

Tintoretto, Musizierende FrauenSampling zu tongestalterischen Zwecken ist von der Kunstfreiheit geschützt. Wird durch die Ausübung der Kunstfreiheit in Urheberrechte eingegriffen, können die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben, wenn diese nur geringfügig tangiert werden.

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Kritik an Politikern

Max Liebermann, Frau mit ZiegenMeinungsfreiheit erlaubt Solidarisieren mit umstrittenen Äusserung Dritter. Ob das Zitieren eines Wortes aus einer längeren Äusserung des Dritten (hier: “Ziegenficker”) von der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt ist, bestimmt sich nach dem Sinn, den das Zitat im Gesamtzusammenhang mit der übrigen Äusserung des Zitierenden hat.

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Schmähkritik

„Ficken, Ficken, Ficken und nicht mehr an die Leser denken“ – Meinungsäusserungsfreiheit überwiegt Persönlichkeitsrecht: Die Wiederholung einer gerichtlich als Schmähkritik eingestuften Äusserung in einem Satiremagazin kann als Meinungsäusserung zulässig sein. Etwa, wenn sich das Magazin, wie in diesem Fall, inhaltlich mit der Gerichtsentscheidung auseinandersetzt.  Mehr…

Theater

Negativ dargestellte Theaterfiguren verletzen nicht die Ehre des Vorbilds. In dem konkreten Fall hatte der BGH die theatralische Auseinandersetzung mit der realen Ermordung eines jungen Mädchens zu beurteilen. Er stärkte die Kunstfreiheit. Der Inhaber der urheberrechtlichen Aufführungsrechte am Theaterstück könne gerichtlich feststellen lassen, dass der Betroffene nicht das Recht habe, die Aufführung zu untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffenen nicht den Rechteinhaber, sondern die Theater angreift, denen dieser die Aufführung gestattet hat. (tm.)

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Kunstfreiheit

Der Bundesgerichtshof hat die Verbreitung des Romans “Esra” von Maxim Biller untersagt. Im Streit mit dem Verlag Kiepenheuer & Witsch konnte sich die ehemalige Freundin des Autors durchsetzen. Die autobiografischen Schilderungen von intimen Einzelheiten aus der Liebesbeziehung zwischen der Titelfigur und dem Ich-Erzähler zu sehr die Wirklichkeit wiedergäben. Mehr…