Politik, Kunstfreiheit und Strafrecht

Die strafrechtliche Sanktion künstlerischer Handlungen begründet die Gefahr, dass die negativen Auswirkungen über den konkreten Fall hinausgehen. Die Kunstfreiheit ist in das Grundgesetzt unter dem Eindruck der leidvollen Erfahrungen aufgenommen worden, die Künstler während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben hinnehmen müssen.

BVerfG, Beschluss vom 17.07.1984 – 1 BvR 816/82 – “Anachronistischer Zug” Mehr…

Panoramafreiheit 2 – East-Side-Gallery

Werke an öffentlichen Plätzen können zu gewerblichen Zwecken fotografiert und ins Internet gestellt werden. In dem entschiedenen Fall ging es um ein Mauerbild auf der s.g. der East-Side-Gallery, einem Reststück der ehemaligen Berliner Mauer.

BGH, Urteil vom 19.01.2017 – I ZR 242/15 – „East Side Gallery“  Mehr…