Presse ist Wachhund der Öffentlichkeit

Umstände der Tierhaltung sind keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. An einer Information über diese Umstände hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse.

BGH, Urteil vom 10.04.2018 – VI ZR 396/16 –  Mehr…

Urheberrecht an militärischen Lageberichten

Die Bundesrepublik klagte gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung wegen der Veröffentlichung von militärischen Lageberichten. Sie berief sich auf das Urheberrecht. Die Vorinstanzen verurteilten die Zeitung. Der BGH hat nun dem EuGH u.a. die Frage vorgelegt, ob die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit nach der EU-Grundrechtecharta Einschränkungen des Urheberrechts rechtfertigen. Näheres in der Pressemitteilung des BGH.

Haftung für öffentliches W-LAN

EuGH: Gewerbliche Betreiber von öffentlichen WLAN-Internet-Zugängen haften nur beschränkt, etwa wenn darüber Urheberrechte verletzt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Nutzung von der Verwendung eines Passwortes abhängig gemacht wird und die Nutzer sich identifizieren müssen, um ein solches zu erhalten. Mehr…

Informationsfreiheit und Urheberrecht

Behörde kann eigenes Urheberrecht nicht gegen Informationsansprüche einwenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg an einen Journalisten herausgegeben werden dürfen. Mehr…

Personenfotos im öffentlichen Raum

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist keine Einverständniserklärung in die Veröffentlichung von Personenfotos. Die Teilnahme an einer Demo etwa, berechtigt nicht zur Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern einer teilnehmenden Person. Mehr…

Stasi-Vergangenheit

Der gute Ruf von Richtern ist wichtiger als Informationen über deren Stasi-Vergangenheit. Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Forderung eines Journalisten zurück gewiesen, vom Justizministerium des Landes Brandenburg Auskunft über die Namen von 13 Richtern und einem Staatsanwalt zu erhalten, die mit der Stasi zusammen gearbeitet haben. Deren Persönlichkeitsrecht wiege höher als das Informationsinteresse der Bürger und Bürgerinnen.

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