Framing
Fremde Filme dürfen auf der eigenen Internetseite im Wege des “Framing” angezeigt werden: Das gilt jedenfalls aus urheberechtlicher Sicht grundsätzlich dann, wenn die Filme im Internet erlaubterweise frei und öffentlich zugänglich sind, etwa auf „YouTube“, und dabei kein neues technisches Verfahren verwendet und kein neues Publikum erreicht wird. Mehr…