Virus-Verdächtiger musste auf Klinik-Flur warten

Der Eingebildete Kranke - Honore DaumierBesteht an Infektionsschutz in Krankenhäusen ein öffentliches Informationsinteresse, kann dies die Verbreitung von Personenbildnissen durch die Presse ohne Einwilligung der Abgebildeten rechtfertigen.

BVerfG
Beschluss vom 23.06.2020
1 BvR 1716/17

§§
Art. 10 Abs. 1 EMRK
Art. 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 103 Abs. 2 GG Mehr…

Hooligan

Wer sich im Stadion in wilder Pose fotografieren lässt und das Foto bei facebook postet, mindert sein Recht am eigenen Bild.

LG Frankfurt, Urteil vom 05.10.2017 – 2-03 O 352/16 –  Mehr…

Urheberrecht und Parodie

paul-weber-ziege

Ein zur Parodie verändertes Foto kann frei benutzt werden – etwa im Internet. Ob es allerdings eine Parodie geworden ist, und damit der Fotograf die Nutzung dulden muss, dürfte vorab kaum noch sicher feststellbar sein. Zu viele ausserhalb des Urheberrechts liegende Interessen müssen dafür erkannt und richtig gewichtet werden. So steht nach dieser Entscheidung des BGH zu befürchten:

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Haftung für Hyperlinks II

EuGH: Hyperlinks können Urheberrechte verletzen. Wer zu Erwerbszwecken Links zu urheberrechtlich geschützten Dateien setzt, sollte sich vergewissern, ob dies mit Zustimmung des Urhebers erfolgt. Werden die Links dagegen in voller Kenntnis darüber gesetzt, dass die Dateien ohne Erlaubnis des Urhebers im Netz stehen, ist dies rechtswidrig. (tm.) Mehr…

Angemessene Vergütung

€ 400,- für einen Text und € 50,- für ein Foto sind angemessen, um sie in einer Online-Zeitschrift zu nutzen. Das OLG Celle hatte über die Frage der nachträglichen Anpassung der Vergütung für die Nutzung journalistischer Beiträge zu entscheiden. Mehr…

Personenfotos im öffentlichen Raum

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist keine Einverständniserklärung in die Veröffentlichung von Personenfotos. Die Teilnahme an einer Demo etwa, berechtigt nicht zur Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern einer teilnehmenden Person. Mehr…

Lizenz Fotonutzung

€ 4.000,- “Lizenzschaden” für die unberechtigte Nutzung eines Fotos. Dies kann angemessen sein für dessen gewerbliche Nutzung im Internet und als Fassadenwerbung an einem “Club”. Mehr…

Streitwert Fotonutzung

€ 27.000,- Streitwert für die urheberrechtswidrige Nutzung von neun Fotos im Internet ist ok. Werden Fotos unerlaubt für Werbezwecke genutzt, und sind darauf auch noch Prominente abgebildet, ist ein solcher Streitwert nicht zu beanstanden, so das OLG Hamburg. Mehr…

Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Die Videoaufzeichnung von Personen auf öffentlichen Wegen muss nicht generell geduldet werden. Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten stellt nämlich grundsätzlich einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.  Mehr…

Bedienungsanleitung

Die Bedienungsanleitung für Hebebühnen kann Urheberrechtsschutz geniessen. Und zwar der Text als Sprachwerk und die Abbildungen als Lichtbilder oder Lichtbildwerke. Mehr…

Gemeinsame Vergütungsregeln

Die  Angemessenheit von Vergütungen von Foto-Journalisten kann nachträglich überprüft werden. Als Orientierung können die “Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen der Tageszeitungen – GVR” herangezogen werden. Mehr…

Panoramafreiheit

Banksy, Foto Adriane PingstoneKunstwerke an Kreuzfahrtschiffen dürfen fotografiert und veröffentlicht werden: Die Schrankenvorschrift, wonach urheberrechtlich geschützte Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen befinden, durch Lichtbilder vervielfältigt und öffentlich wiedergegeben werden dürfen, findet auch auf Kunstwerke Anwendung, die auf Kreuzfahrtschiffen und ähnlichen Fahrzeugen aufgebracht sind. Mehr…

Presse-Pranger?

Auf Facebook eingestellte Fotos von Personen dürfen nicht ohne weiteres von Medien woanders veröffentlicht werden. Die mit einem solchen Eintrag erfolgte “partielle Selbstöffnung” der Privatsphäre muss keine Einwilligung sein, in einem anderen Online-Medium einer breiten Öffentlichkeit präsentiert zu werden. Mehr…

Gesicht zeigen

Wer als Rechtsextremer am politischen Meinungskampf teilnimmt, muss mit abwertender Presseberichterstattung rechnen. Dadurch verursachte Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht können durch ein öffentliches Informationsinteresse gerechtfertigt sein.  Mehr…

Reproduktionsfotos

Georg Lisiewski Ltn Hans Hermann KatteFotografien von gemeinfreien Gemälden kann der Urheberrechtsschutz versagt werden. Jedenfalls wenn die Reproduktionen “monopolisiert” werden, um die Wirkung der Gemeinfreiheit zu umgehen.

 

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Drohne

Persönlichkeitsverletzung durch Drohne: Das Überfliegen eines Grundstücks mit einer ferngesteuerten Flugdrohne, mit der Filmaufnahmen gefertigt und in Echtzeit übertragen werden, kann als Eingriff in die Privatsphäre das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Mehr…

Alte Meister

SanssouciDas Eigentum an alten Gemälden verhindert nicht ohne Weiteres deren Verwertung als Fotos: Wer Werke alter Meister fotografiert, an denen die Urheberrechte erloschen sind, kann vom Eigentümer grundsätzlich nicht wegen eines Eingriffs in dessen Eigentums- oder Besitzrecht auf Unterlassung der Verwertung der Fotos in Anspruch genommen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn

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Bikini-Foto

Wer im Bikini hinter Promi-Fussballer abgelichtet wird, muss dies nicht dulden: Auch Fotos aus dem Bereich der Zeitgeschichte dürfen nicht für ein Millionenpublikum veröffentlicht werden, wenn darauf Unbeteiligte im Hintergrund in einer privaten Situation zu sehen sind.  Mehr…

Mode-Fotos

100% Aufschlag zugunsten Mode-Fotograf für das Unterlassen seiner Urheberbezeichnung. Eine solche Verdopplung des Schadenersatzes kann im Falle unberechtigter Foto-Nutzung auf die verkehrsübliche Lizenz noch oben ´drauf kommen. Muss es aber nicht.  Mehr…

BRAVO

Fotos von Filmstars sind Dokumente der Zeitgeschichte. Fotos von Filmstars aus alten BRAVO-Ausgaben könnten bedenkenlos in einem Buch vermarktet werden. Die Schutzfrist sei abgelaufen und Fotograf habe mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung in der BRAVO auch dazu seine Zustimmung gegeben. So die Überzeugung des Verlags, der sämtliche Titelseiten der BRAVO in einem Bildband zu Geld macht. Stimmt nicht, meint das Amtsgericht Charlottenburg. Es handelt sich um Dokumente der Zeitgeschichte. Deren Schutzfrist läuft länger. Und die Verwertung in einem Buch ist eine andere Verwertungsart. Dafür bedarf es einer gesonderten Zustimmung. (tm. 01-2008). Mehr…