Donnerwetter

Sechshundertdreissig Stunden Historisches (!) – Helmut Kohls Memoiren: Der BGH zu der Frage, wem Tonbandaufnahmen gehören. Die Berechtigung an den auf einem Speichermedium gespeicherten Inhalten folgt anderen Regeln als das Eigentum an dem Speichermedium. Mehr…

Lärmschutzwand

Auch eine Lärmschutzwand kann urheberrechtlich geschützt sein. Entwirft ein Beamter für sein Bundesland eine schöne Lärmschutzmauer für eine Bundesautobahn, darf das Bundesland nicht ohne weiteres anderen Bundesländern die Wand verhökern. Denn aus dessen schöpferischen Tätigkeit kann nur geschlossen werden, dass er diese für die Erfüllung der Aufgaben seines Landes erbringen wollte. Da jedes Bundesland aber nur für die Autobahnen auf seinen Gebiet zuständig ist, hätte der Beamte gefragt werden müssen, bevor seine Leistungen grenzüberschreitend verwertet wird. (tm.)

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