Urheberrechtsverletzung durch Schul-Homepage

LG Frankfurt: Verletzt ein Lehrer durch die Gestaltung einer Schul-Homepage Urheberrechte an Comic-Zeichnungen, haftet das Land als Anstellungskörperschaft für die dadurch begründeten Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.  Mehr…

Urheberrecht und Parodie

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Ein zur Parodie verändertes Foto kann frei benutzt werden – etwa im Internet. Ob es allerdings eine Parodie geworden ist, und damit der Fotograf die Nutzung dulden muss, dürfte vorab kaum noch sicher feststellbar sein. Zu viele ausserhalb des Urheberrechts liegende Interessen müssen dafür erkannt und richtig gewichtet werden. So steht nach dieser Entscheidung des BGH zu befürchten:

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Datenmüll kein filesharing

Das Tauschen von nicht lauffähigen Datei-Fragmenten verletzt keine Urheberrechte. So hat das LG Frankenthal zum wiederholten Male in einem “filesharing-Fall” entschieden. Zur Klärung dieser streitigen Frage hat es  die Revision zum BGH zugelassen. Mehr…

Angemessene Vergütung

€ 400,- für einen Text und € 50,- für ein Foto sind angemessen, um sie in einer Online-Zeitschrift zu nutzen. Das OLG Celle hatte über die Frage der nachträglichen Anpassung der Vergütung für die Nutzung journalistischer Beiträge zu entscheiden. Mehr…

Gemeinsame Vergütungsregeln

Die  Angemessenheit von Vergütungen von Foto-Journalisten kann nachträglich überprüft werden. Als Orientierung können die “Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen der Tageszeitungen – GVR” herangezogen werden. Mehr…