“2G”-Regelung ausser Vollzug gesetzt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die “2G”-Regelung für bestimmte Einzelhandelsbetriebe ausser Vollzug gesetzt. Die Regierung hatte Kunden den Zurtritt verboten, die keinen “Impf-” oder “Genesenennachweis” haben. Das Verbot sei ungeeignet, nicht erforderlich und unangemessen.

OVG Niedersachsen
Beschluss vom 16.12.2021
13 MN 477/21

Pressemitteilung