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Modern Talking
Nachdem das Landgericht Berlin die Klage von Thomas Anders auf Zahlung von "mindestens 1. Mio. Euro" abgewiesen hatte, einigte man sich in der 2. Instanz: Dieter Bohlen muss 60.000,- Euro zahlen.
Das ehemalige Popmusikduo bekam sich u.a. wegen folgender Passagen aus dem Bohlen-Buch in die Haare: "... Mit seinen kleinen Krabbelfingern erwischte ich ihn nämlich in der Haushaltskasse, wo er sich auf meine Kosten fleißig bediente. ... Wenn ich alles hoch rechnete, kam ich darauf, dass auf mindestens 7999 der 8000 Kacheln im Pool von Thomas Villa auf Ibiza stand: Inofficial Sponsor: Dieter Bohlen ...". Das Landgericht vertrat den Standpunkt, der Kläger habe den medialen Rummel um die Buchveröffentlichung mitinszeniert und davon selbst profitiert. Vor dem Kammergericht ging man aufeinander zu und einigte sich (so die Berliner Morgenpost vom 29.10.2005). (tm.)
(LG Berlin, Urteil vom 17.02.2005 - 27 O 877/04 - "Modern Talking")
