Mangelhafter Dackel

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Ein Tier ist keine Sache. Ein Dackel mit O-Beinen hat aber einen Sachmangel.

Im Anschluss an die 8. tierärztliche Untersuchung und der Extraktion mehrerer Milchzähne, ergab die Röntgenaufnahme die Gewissheit: Der Welpe hat eine Fehlstellung des Sprunggelenks der rechten Hintergliedmassen - übermäßige O-Beinigkeit! Bei der sogleich veranlassten Korrekturosteotomie wurden am krummen Knochen operativ 6 Schrauben eingesetzt. Dafür und für die jährlichen Kontrollen des schmerzfreien Sitzes der Platte und der regelmäßigen Überprüfung des Dackel-Laufbildes verlangte der Käufer finanziellen Ersatz vom Verkäufer. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, dass dies vom gewissenhaften Züchter, der keine Garantie für eine bestimmte Dackelentwicklung übernimmt, nicht verlangt werden könne. (tm.)

(BGH, Urteil vom 22.06.2005 - VIII ZR 281/04 -)