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db-nummer: kg-0005U-1992-07240

KG Berlin, Urteil vom 03.05.1994 - 5 U 7240/92 - "DIGEDAG-Figuren"
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 23, 97 Abs. 1 UrhG
§ 16 UWG
§§ 133, 157 242 BGB

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage der Verwirkung urheberrechtlicher Ansprüche (hier: Abwehr- Feststellungs- und Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung von Comic-Figuren).
2. Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben und der Umstände des Einzelfalls der Verpflichtete sich darauf eingerichtete hat und darauf vertrauen durfte, dass es auch in Zukunft nicht geltend gemacht werde.
3. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Verpflichtete durch die Benutzung des Rechts einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat , dies für den Berechtigen offensichtlich war und sein Schweigen als sicherer Hinweis bewertet werden kann, er werde von der Verfolgung seiner Rechte absehen.