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db-nummer: eugh-00RSC-2005-00306
EuGH, Urteil vom 07.12.2006 - RS C-306/05 (Sociedad General de Autores y Editores de España [SGAE] / Rafael Hoteles SL, SGAE / Rafael)
Art. 234 EG
Art. 3 Richtlinie 2001/39/EG
Leitsätze (amtl)
1. Zwar stellt die blosse Bereitstellung von Empfangsgeräten als solche keine Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, aber die Verbreitung eines Signals mittels in den Hotelzimmern aufgestellter Fernsehapparate, die ein Hotel für seine Gäste vornimmt, stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 I dieser Richtlinie dar; dies gilt unabhängig davon, mit welcher Technik das Signal übertragen wird.
2. Der private Charakter von Hotelzimmern steht dem nicht entgegen, dass es sich bei der dort erfolgten Wiedergabe eines Werks mittels eines Fernsehapparats um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 I der Richtlinie 2001/29/EG handelt.
- Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EugH)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 07.12.2006
- Aktenzeichen
- C-306/05
- Entscheidungsname
- SGAE/Rafael
- §§
- Art. 234 EG
Art. 3 Richtlinie 2001/39/EG - Fundstellen
- EuGH GRUR 2007, 225
EuGH MMR 2007, 164
EuGH NJW 2007, 1665 (Ls.)
EuGH EuZW 2007, 81
EuGH ZUM 2007, 132