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Gericht
Landgericht Braunschweig (LG Braunschweig)
Datum
07.06.2006
Aktenzeichen
9 O 869/06 (148)
Entscheidungsname
Online Video Recorder / Online Videorecorder / Onlinevideorecorder
Fundstellen
LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396
LG Braunschweig AfP 2006, 489
§§
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 16, 19a, 44a, 53 Abs. 1, 97 UrhG
§§ 32, 935, 940 ZPO
db.nummer
lgbraunschweig-0009O-2006-00869
Entscheidung
LG Braunschweig, Urteil vom 07.06.2006 - 9 O 869/06 - "Online Video Recorder"
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 16, 19a, 44a, 53 Abs. 1, 97 UrhG
§§ 32, 935, 940 ZPO
Leitsätze (tm.)
1. Zum Streit zwischen der Produzentin von Dokumentarfilmen und dem Anbieter eines sog. "virtuellen Online Video Recorders", mit dem dieser im Auftrag seiner Kunden Fernsehsendungen digitalisiert und diesen die Daten zum Abruf aus dem Internet bereithält über die urheberrechtliche Zulässigkeit des Angebots.
2. In dem Angebot, zukünftig ausgestrahlte Fernsehsendungen im Auftrag eines Kunden aufzuzeichnen und die aufgezeichneten Daten auf einem Server zu speichern, damit der Kunde diese sich von dort Herunterladen kann, stellt eine Vervielfältigung des Filmwerkes aber keine "öffentliche Zugänglichmachung" i.S. des § 19a UrhG dar, da die Daten nicht von der Öffentlichkeit, sondern nur von dem einzelnen Kunden abgerufen werden können.
3. Bei dem Angebot handelt es sich um keine privilegierte "vorübergehende Vervielfältigungshandlung", da sie nicht unentgeltlich erfolgt.
4. Es handelt sich auch nicht um eine privilegierte "Vervielfältigung zum privaten Gebrauch" des Kunden. Dies ergibt eine wertende Betrachtung. Danach schafft der Anbieter die Möglichkeit, dass die Filmwerke auch ausserhalb des Sendegebiets gesehen werden können, für die die Sendenutzung eingeräumt wurde. Durch die Schaffung dieser Möglichkeiten, nimmt der Anbieter keine untergeordnete Rolle bei der Vervielfältigung zum privaten Gebrauch eines Dritten mehr ein, sondern ist wertungsmässig als vom Endkunden selbstständig handelnder Dritter anzusehen, der Vervielfältigungsstücke selbst herstellt und nicht bloss die technischen Möglichkeiten dafür bereithält.
