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infos
Gericht
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Datum
14.07.2004
Aktenzeichen
1 BvR 263/03
Entscheidungsname
Fundstellen
BVerfG NJW 2004, 3619
BVerfG ZUM-RD 2004, 573
§§
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
db.nummer
bverfg-01BvR-2003-00263
Entscheidung
BVerfG, Beschluss vom 14.07.2004 - 1 BvR 263/03 -
Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Leitsätze (tm.)
1. Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Anwalts durch ein zivilgerichtliches Urteil gerichtet auf die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Presseberichterstattung.
2. Das BVerfG überprüft die Entscheidungen der Zivilgerichte daraufhin, ob sie bei der Anwendung der Zivilrechtsnormen der wertsetzenden Bedeutung der Grundrechte hinreichend Rechnung getragen haben.
3. Die durch einen persönlichkeitsverletzenden Pressebericht betroffene Person ist bereits dann für Dritte erkennbar, wenn die Informationen nur Leser mit besonderen Kenntnissen über den Betroffenen in die Lage versetzen, diesen zu identifizieren.
