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infos

Gericht
Oberlandesgericht München (OLG München)

Datum
20.03.2003

Aktenzeichen
29 U 5494/02

Entscheidungsname
CD-Münzkopierautomat / CD Münzkopierautomat / CD-Kopierautomat / Kopierautomat

Fundstellen
OLG München GRUR-RR 2003, 365
OLG München MMR 2003, 535

§§

db.nummer

olgmünchen-0029U-2002-05494

Entscheidung

OLG München, Urteil vom 20.03.2003 - 29 U 5494/02 - "CD-Münzkopierautomaten"
§§ 16, 53 Abs. 1, 85, 97 Abs. 1, 101a UrhG
§ 242 BGB

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage, ob der Anbieter und Aufsteller von CD-Kopierautomaten, mit denen an öffentlichen Orten der Speicherinhalt einer CD auf einen anderen CD-Rohling kopiert werden kann, sich an einer Verletzung von Urheberrechten eines Tonträgerherstellers beteiligt.
2. Eine Beteiligung an einer rechtswidrigen Vervielfältigung ist nur denkbar, wenn diese nicht privilegiert wäre, also nicht durch eine Beschränkung des Vervielfältigungsrechtes erlaubt wäre.
3. Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind auch gegen Entgelt zulässig, wenn sie durch die privilegierte Person selbst und nicht durch einen Dritten hergestellt werden. Nicht der Automatenaufsteller, sondern derjenige, der am Kopierautomaten die digitale Vervielfältigung vornimmt ist deren Hersteller, weil er durch seine Handlung den Vorgang auslöst, an dessen Ende die CD-Kopie steht.

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