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Gericht
Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe)

Datum
09.05.1984

Aktenzeichen
6 U 142/83

Entscheidungsname
Herrensitze in Schleswig-Holstein

Fundstellen
OLG Karlsruhe GRUR 1984, 522

§§
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 31 Abs. 5, 44, 72 UrhG
§§ 631, 651 Abs. 2 BGB

db.nummer

olgkarlsruhe-0006U-1983-00142

Entscheidung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.1984 - 6 U 142/83 - "Herrensitze in Schleswig-Holstein"
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 31 Abs. 5, 44, 72 UrhG
§§ 631, 651 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Ist in einem zwischen Fotograf und Verlag geschlossenen Bestellvertrag über die Herstellung von Fotos über bestimmte Sujets keine ausdrückliche Abrede über die dem Verlag eingeräumten Nutzungsrechte getroffen, kommt es auf eine Auslegung des Vertrags an. Sie kann ergeben, dass der Verlag berechtigt ist, die Fotos in mehreren Zeitschriften seines Sortiments einmal oder wiederholt zu veröffentlichen. Diese Auslegung wird auch durch die Zweckübertragungstheorie (§ 31 Abs. 5 UrhG) getragen; wenn ein Verlag das wirtschaftliche Risiko der Herstellung der Fotos trägt, so erwirbt er grundsätzlich eine freie Stellung hinsichtlich der Verwertungsrechte.

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