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Gericht
Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe)
Datum
09.05.1984
Aktenzeichen
6 U 142/83
Entscheidungsname
Herrensitze in Schleswig-Holstein
Fundstellen
OLG Karlsruhe GRUR 1984, 522
§§
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 31 Abs. 5, 44, 72 UrhG
§§ 631, 651 Abs. 2 BGB
db.nummer
olgkarlsruhe-0006U-1983-00142
Entscheidung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.1984 - 6 U 142/83 - "Herrensitze in Schleswig-Holstein"
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 31 Abs. 5, 44, 72 UrhG
§§ 631, 651 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Ist in einem zwischen Fotograf und Verlag geschlossenen Bestellvertrag über die Herstellung von Fotos über bestimmte Sujets keine ausdrückliche Abrede über die dem Verlag eingeräumten Nutzungsrechte getroffen, kommt es auf eine Auslegung des Vertrags an. Sie kann ergeben, dass der Verlag berechtigt ist, die Fotos in mehreren Zeitschriften seines Sortiments einmal oder wiederholt zu veröffentlichen. Diese Auslegung wird auch durch die Zweckübertragungstheorie (§ 31 Abs. 5 UrhG) getragen; wenn ein Verlag das wirtschaftliche Risiko der Herstellung der Fotos trägt, so erwirbt er grundsätzlich eine freie Stellung hinsichtlich der Verwertungsrechte.
