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Gericht
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Datum
26.06.2002

Aktenzeichen
1 BvR 558/91

Entscheidungsname
Glykolwein

Fundstellen
BVerfG NJW 2002, 2621

§§
Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 30, 65 S. 2 GG

db.nummer

bverfg-01BvR-1991-00558

Entscheidung

BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - "Glykolwein"
Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 30, 65 S. 2 GG

Leitsätze (amtl)

Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Massgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.

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